Liebe Mitglieder,
in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist
nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
§4.1 lautet
den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person; zulässig ist von Kindern unter 14 Jahren
in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Flugbetrieb eingeschränkt möglich
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in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz
zwischen 50 und 100 ist,
Flugbetrieb möglich,
unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 (aus 2 Hausständen)
Gesamtzahl von insgesamt 5 Personen in Gruppen ohne Kinder bis 14 Jahren
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in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz
unter 50 ist,
Flugbetrieb möglich,
unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 (aus 2 Hausständen)
Gesamtzahl von insgesamt 10 Personen in Gruppen ohne Kinder bis 14 Jahren
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„ BLEIBT`s GSUND “